Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 26.03.2020 - 15 UF 164/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- familienrecht-deutschland.de
Keine allgemeine Verpflichtung des Berechtigten zu ungefragter Information über die Einkünfte; Schadensersatzanspruch gegen studierendes Kind auf Rückzahlung geleisteter Unterhaltszahlungen für Ausbildungsunterhalt; Pflicht des studierenden Kindes zur Offenbarung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rückzahlung geleisteten Unterhalts; Informationspflicht über für eine Unterhaltsbemessung relevante Entwicklungen; Vertragliche Treuepflicht für den Unterhaltsberechtigten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine allgemeine Auskunftspflicht eines Unterhaltsberechtigten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine allgemeine Verpflichtung des Unterhaltsberechtigten zur ungefragten Information über seine Einkünfte
Besprechungen u.ä.
- ftcam-ra.de , S. 8 (Entscheidungsbesprechung)
Keine allgemeine Verpflichtung des Berechtigten zur ungefragten Information über seine Einkünfte
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 11.07.2018 - 421 F 302/17
- OLG Brandenburg, 26.03.2020 - 15 UF 164/18
Papierfundstellen
- FamRZ 2021, 1042
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81
Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.03.2020 - 15 UF 164/18
Würde in diesen Fällen eine Auskunft bereits auf einen Verdacht hin oder gar zu dem Zweck, eine unerlaubte Handlung erst zu ermitteln, verlangt werden können, liefe das auf eine allgemeine Auskunftspflicht hinaus, die dem deutschen Recht fremd ist (BGH, Urteil vom 26.01.1983 - IV B ZR 351/81, NJW 1983, 2318).